Die elektronische Patientenakte (ePA)
Grundsätzliches zur ePA
Alle gesetzlich Krankenversicherten erhalten 2025 eine elektronische Patientenakte (ePA), es sei denn sie widersprechen. Entsprechende Informationen wurden bereits von den Kostenträgern an alle Versicherten geschickt. Private Krankenkassen dürfen ihren Versicherten eine ePA anbieten, müssen es aber nicht.
Die ePA soll am Ende die bisher an verschiedenen Orten wie Praxen und Krankenhäusern abgelegten Patientendaten digital zusammentragen. Arztbriefe, Befunde, Laborwerte, die Medikation oder andere relevante Informationen stehen damit Ihnen als Patienten/in und den behandelnden Ärzten und Psychotherapeuten auf einen Blick zur Verfügung.
Derzeitiger Zeitplan zur Einführung der ePA
Der Start der ePA-Einführung soll am 15. Januar 2025 in Franken, Hamburg und in einigen Praxen in Nordrhein-Westfalens erfolgen.
Nach Abschluss der Testphase ist die bundesweite Einführung geplant. Dafür steht der genaue Termin derzeit noch nicht fest. Die Befüllung der ePA soll schrittweise erfolgen. Geplant ist initial eine Auflistung der jeweiligen Medikation.
Nähere Informationen zum Thema ePA finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).