Arztpraxis Eschweiler über Feld 
 

Die elektronische Patientenakte (ePA)


Grundsätzliches zur ePA

Alle gesetzlich Krankenversicherten haben 2025 eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten, es sei denn sie haben zuvor widersprochen. Entsprechende Informationen wurden bereits von den Kostenträgern an alle Versicherten geschickt. Private Krankenkassen dürfen ihren Versicherten eine ePA anbieten, müssen es aber nicht.

Die ePA soll am Ende die bisher an verschiedenen Orten wie Praxen und Krankenhäusern abgelegten Patientendaten digital zusammentragen. Arztbriefe, Befunde, Laborwerte, die Medikation oder andere relevante Informationen stehen damit Ihnen als Patienten/in und den behandelnden Ärzten und Psychotherapeuten auf einen Blick zur Verfügung.


Derzeitiger Zeitplan zur Einführung der ePA

Arzt- und Psychotherapiepraxen haben nach dem Einlesen Ihrer Gesundheitskarte 90 Tage Zugriff auf die Inhalte Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA).
Ihre Krankenversicherung hat keinen Zugriff auf Ihre ePA.
Wenn Sie nicht ausdrücklich widersprechen, beginnen wir vereinzelt Befunde wie Medikamentenpläne, EKG oder auch wichtige aktuelle Arztbriefe in Ihre ePA einzupflegen.

Patienten können Ihre ePA einsehen und auch die dort eingestellten Befunde wieder löschen oder verbergen, sodass nur Sie selbst die Unterlagen sehen können.

Nähere Informationen zum Thema ePA finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

 
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